1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen in Verbindung mit den „Allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie"
(neueste Ausgabe) sind Inhalt aller mit uns abgeschlossenen Kaufverträge oder
Werkslieferverträge. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen
nicht ausdrücklich auf sie berufen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten uns gegenüber nicht.
Durch die Auftragserteilung und unsere Auftragsbestätigung gelten unsere
Bedingungen, auch bei anders lautenden Bestellvorschriften des Auftraggebers
als anerkannt, falls es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne
HGB handelt.
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei deren
Eingang nicht noch einmal widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme
unserer Ware gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als
angenommen.
Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese
Bedingungen abändern - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für
uns verbindlich. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2. Preise - Kataloge
Die Preise unserer Listen, Druckschriften und Angebote verstehen sich ab
Werk, ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Versicherungskosten und
Zoll. Die Preise erhöhen sich um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Preise sind freibleibend, der Vertrag kommt erst mit unserer
Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Preis-
und Kostenänderungen jeder Art, berechtigen uns zu einer Preiskorrektur. Dies
gilt auch für bereits bestätigte Aufträge. Bestellungen per Telefon, Fax oder
mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns, des Weiteren bedürfen
sämtliche Nebenabreden der Schriftform.
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück oder verweigert er die Vertragserfüllung,
so ist der verpflichtet, 15 % des Brutto - Auftragswertes als pauschalierten
Schadenersatz zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass ein Schaden nicht
oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Die Geltendmachung des 15 % übersteigenden Schadens bleibt vorbehalten. Diese
Regelung gilt für alle Fällen, in denen wir berechtigt sind, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Sonderanfertigungen, Service
Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Serviceleistungen
sind zu unseren Servicegebühren- siehe sep. Preisblatt kostenpflichtig.
4. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf eigene Gefahr und auf Kosten des Käufers ab Werk
ausschließlich Verpackung. Die Auswahl des Transportweges (Spediteur,
Paketdienst, Post, etc.) obliegt uns. Sollten wir uns mit einer Lieferung im
Verzug befinden, wird eine Nachfrist im Sinne des § 326 BGB ausbedungen,
deren Dauer mindestens 2 Wochen beträgt. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Der Besteller ist verpflichtet, auf
Verlangen des Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob
er wegen Verzug des Lieferanten vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung
besteht. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Besondere Umstände wie
Betriebsstörungen, Rohstoffschwierigkeiten, Krieg, Beschlagnahme, Streiks,
Aussperrungen Versandschwierigkeiten sowie jede höhere Gewalt befreien uns
vom Vertrag zurückzutreten, wobei jede Schadenersatzpflicht unsererseits,
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen ist.
Bei Rücklieferung behalten wir uns eine Rücknahme vor. Sie ist abhängig
davon, ob wir unsererseits die Ware an den jeweiligen Hersteller zurückgeben
können. Es entstehen stets Wiedereinlagerungskosten u. Bearbeitungsgebühren.
Diese sind je nach Hersteller der Ware sehr unterschiedlich u. können auf
Anfrage mitgeteilt werden. Ansonsten berechnen wir die jeweiligen Pauschalen.
5. Zahlung
Die Zahlung hat binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, wenn im
Angebot oder in der Rechnung genannt. Rechnungen für Werkzeugkosten,
Lohnarbeiten und Kundendienst bzw. Montage- und Reparaturarbeiten oder
Dienstleistungen sind zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug.
6. Haftung und Mängel
Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand unserer Lieferung ist der
Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes oder des Lagers, auch bei
frachtfreier Lieferung.
Beanstandungen eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung
der ganzen Lieferung. Bei begründeten Reklamationen erfolgt nach unserer Wahl
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatz des Minderwertes. Bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Besteller das Recht zur
Minderung oder Wandlung zu.
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen
sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche
aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt
werden, insbesondere auf Ansprüche aus Verzug, nachträglicher Unmöglichkeit,
positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder
unerlaubter Handlung.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung
sorgfältig zu untersuchen und uns Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel oder eine
Mengenabweichung, die bei der Untersuchung nach der vorgehenden Bestimmung
nicht erkennbar war, so muss die Anzeige unverzüglich schriftlich nach der
Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses
Mangels bzw. der Mengenabweichung als genehmigt. Der Empfänger ist
verpflichtet, Sendungen, die bei der Anlieferung Mängel oder Fehlmengen
aufweisen, nur unter Vorbehalt anzunehmen und sich die Beanstandung vom
abliefernden Spediteur entsprechend auf dem Frachtbrief bescheinigen zu
lassen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der
gesamten Geschäftsbeziehung - einschließl. des Kontokorrentensaldos - unser
Eigentum. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert
oder -verarbeitet werden. Wird sie weiterveräußert oder -verarbeitet, so
steht die daraus entstehende Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer
Gesamtforderung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung uns zu. Der Käufer tritt schon
jetzt diese künftige Kaufpreisforderung an uns ab. Es steht uns frei, den
Drittkäufer von dieser Abmachung in Kenntnis zu setzen. Der Käufer
verpflichtet sich ausdrücklich, auf Verlangen unverzüglich schriftliche
Unterlagen über Art und Höhe dieser Forderung bekannt zu geben. Übersteigt
der Wert der uns gegebenen Sicherung die Forderung um mehr als 20 %, so sind
wir auf Verlangen des Käufers in soweit zur Rückübertragung verpflichtet.
Der Käufer ist verpflichtet, uns von evtl. Pfändungen und Beeinträchtigungen
unseres Eigentums unverzüglich Mitteilung zu machen. Uns dadurch entstehende
Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Lagerung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Ist der Käufer ganz oder teilweise mit der Zahlung im Verzug, sind
wir berechtigt, ohne Mahnung sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen. Eine
zwischenzeitlich eingetretene Wertminderung geht zu Lasten des Käufers.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus einem Liefervertrag ist 61440
Oberursel, Oberurselerstr. 69. Alle sich aus dem Lieferverhältnis mit
Vollkaufleuten oder mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften ergebenden
Streitigkeiten, insbesondere auch solche aus Wechsel oder Scheck, sind im
ausschließlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu entscheiden. 9. Export - No Russia Clause
9.1 Der Auftraggeber / Importeur darf keine Waren, die in den
Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
fallen, direkt oder indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung
in der Russischen Föderation verkaufen, ausführen oder re-exportieren. 9.2 Der Auftraggeber / Importeur wird sich nach
besten Kräften bemühen sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz 9.1 nicht
durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher
Wiederverkäufer, vereitelt wird. 9.3 Der Auftraggeber / Importeur hat einen
angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um
Verhaltensweisen Dritter in der weiteren Handelskette, einschließlich
möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Absatz 9.1
vereiteln würden. 9.4 Jeder Verstoß gegen die Absätze 9.1, 9.2 oder
9.3 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, und der Auftragnehmer /
Exporteur ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu verlangen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Kündigung des Vertrages; und
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtwerts des Vertrags oder
des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist. 9.5 Der Auftraggeber / Importeur wird den
Auftragnehmer / Exporteur unverzüglich über etwaige Probleme bei der
Anwendung der Absätze 9.1, 9.2 oder 9.3 informieren, einschließlich etwaiger
relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz 9.1 vereiteln
könnten. Der Auftraggeber / Importeur stellt dem Auftragnehmer / Exporteur
Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz Absätze
9.1, 9.2 oder 9.3 innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen
Anforderung dieser Informationen zur Verfügung. 10. Sonstiges
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird
hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die
Vertragspartner sind verpflichtet, eine gegebenenfalls unwirksame Bestimmung
durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Für sämtliche Produkte sind
technische Änderungen vorbehalten. |